Routinebehandlungen, Impfungen und Parasiten wie Floh- oder Zeckenbefall sind keine Notfälle!
Sollte eine Tierarztpraxis eine reguläre Sprechstunde innerhalb dieser Zeiten anbieten, handelt es sich hierbei nicht um einen Notdienst. Somit werden in dieser Zeit auch keine Notdienstgebühren erhoben.
Im Notdienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztliche versorgt. Ein Notfall ist dadurch charakterisiert, dass ohne eine sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten ist.
Bitte beachten Sie die aktuelle Mitteilung zur Notdienstversorgung
Die Notdienstzeiten gelten
– täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages
– von Freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)
– von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
Der Notdienst ist Notfällen vorbehalten! Es kann im Notdienst durch ein hohes Patientenaufkommen und dem Arbeiten in einer Notbesetzung zu erheblichen Wartezeiten kommen. Im Notdienst werden die Patienten grundsätzlich triagiert, das heißt, dass die Schwere der Erkrankung darüber entscheidet, wer vorrangig behandelt wird.
Im Notdienst wird die Erstversorgung und Stabilisierung der Patienten sichergestellt. Eine eventuell nötige Folgebehandlungen und weitere Diagnostik übernimmt in der Regel dann ihr Haustierarzt. Eine Umfangreiche Diagnostik wird im Notdienst in der Regel nur bei dringlicher Erfordernis für die Diagnose und Behandlung durchgeführt.
Routinebehandlungen, Impfungen und Parasiten wie Floh- oder Zeckenbefall sind keine Notfälle!
Bitte melden Sie sich bei einem Notfall unbedingt vorher telefonisch an. Es ist möglich, dass Sie im Notdienstgebiet in ungünstigen Fällen mit Fahrtzeiten von 30-40 Minuten rechnen müssen. Zentral erreichbar ist jederzeit die Tierklinik Betzdorf.
In Jahr 2020 sind im Notdienst erforderliche Anpassungen der Gebührenordnung vorgenommen worden. Dies liegt zum einen an immens gestiegenen Kosten in der Notdienstversorgung durch neue Arbeitszeitgesetzgebungen, das Vorhalten von medizinischem Gerät und erheblich gestiegenen Energiekosten, zum anderen an zusätzlichem Verwaltungsaufwand im Rahmen der Qualitätssicherung wie zusätzliche Dokumentationspflichten insbesondere für Berufsgenossenschaften, Arbeitszeitdokumentationen und Datenschutzvorgaben.
Im Notdienst ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine pauschale Notdienstgrundgebühr von 59,50€ zu erheben.
Es wird im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der tierärztlichen Gebührenordnung erhoben, eine Abrechnung bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung ist theoretisch möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Notdienst darauf bestehen müssen, die entstandenen Kosten für die Behandlung sofort abzurechnen. Sie können in fast allen Praxen auch bargeldlos bezahlen.
Aus der Region Altenkirchen und Westerwald
Unser Einzugsgebiet umfasst den Landkreis Altenkirchen und Westerwald.
Unser Erfahrungsschatz aller beteiligten Ärzte.
Jedes Jahr versorgen wir über 37.000 Patienten und geben unser Bestes.
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